AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB´s) der Firma

FairFlair e.U. von Thomas Pacher

1 Allgemeines

Alle unsere Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen, auch wenn nicht auf alle im Detail und einzeln eingegangen wird. Durch die Auftragserteilung (mündlich oder schriftlich) werden unsere AGB´s Vertragsbestandteil und anerkannt.

2 Preise

Die Angebote und Preise der Firma FairFlair sind freibleibend und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

3 Lieferung

Unsere Preise beinhalten keine Kosten für Zustellungen. Auf Wunsch jedoch wird diese Leistung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transportkosten die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt angemessenem Regiekostenzuschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Frachtkosten der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.

4 Zahlung

Sämtliche Zahlungen sind nach Rechnungslegung fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Unrechtmäßige Skontoabzüge werden ausnahmslos zurückgefordert, inkl. Spesen und Aufwandszuschlag. Wir behalten uns auch das Recht vor, Teilzahlungen nach geleisteten Arbeiten auszustellen. Ein mehrfacher Skontoabzug bei z.B. Teilrechnungen ist unzulässig und wird bei der Schlussrechnung mit Spesen und Aufwandszuschlag in Rechnung gestellt. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens Zinsen in der Höhe von 1% per Monat des in Verzug befindlichen Betrages in Rechnung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die der Firma FairFlair entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

5 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben so lange unser Eigentum, bis der Kunde alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat. Der Käufer darf die Waren im Rahmen seines ordnungsgemäß üblichen Geschäftsbetriebes veräußern, vermischen und / oder verarbeiten. Der Eigentumsvorbehalt bleibt wirksam bei Vermischung und / oder Verarbeitung und erstreckt sich anteilsmäßig auf das neue Produkt. Eine Veräußerung von Waren, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, außerhalb des ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsbetriebes, sowie eine Abtretung aufgrund obiger Klausel uns zustehenden Forderungen ist dem Käufer nicht gestattet. Die überlassenen Waren unterliegen voll dem Eigentumsvorbehalt.

6 Retourwaren

Waren, die zuviel geordert, nicht mehr gefallen, oder spez. gemischte Produkte können auf Kulanz unsererseits, müssen aber nicht zwingend zurückgenommen werden. Die Warenrücknahme obliegt in unserem Ermessen und kann nicht erzwungen, beklagt oder erpresst werden. Auch von kaputt gewordenen Produkten, die bei Lieferung aber intakt waren, z.B. durch Kälte (Produkte die nicht ordentlich gelagert werden/ wurden > Kälte, Hitze) halten wir uns schadlos.

7 Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte / Fremdfirmen/ Veräußerung ohne Zustimmung

Als erweiterte Leistungen für unsere Kunden / Architekten stellen wir mittels Computerskizzen Entwürfe, Ideen, Gestaltungsmöglichkeiten, Problemlösungen dar, die aber geistiges Eigentum von uns sind. Die Veräußerung, Nachahmung, Ausführung durch andere Firmen sind ohne Zustimmung verboten. Abänderungen oder eine ähnliche Ausführung sind ebenfalls nicht gestattet und werden je nach Art und ausmaß auch mit einem Rechtsbeistand auf Unterlassung geklagt. Alle Entwürfe, Ideen, Skizzen, Rohentwürfe und Problemlösungen werden zu treuen Händen des Kunden / Architekt weitergereicht, bleiben aber unser Eigentum. Wir behalten uns auch vor, Entwurfskosten , Druckmaterial, anteilsmäßige Kosten von Software, Hardware und Arbeitszeit zu verrechnen.

8 Haftung und Gewährleistung

Für Endresultate, über die von uns bezogenen Produkte und deren Ausführungsart übernehmen wir keine Haftung und werden uns schadlos halten. Die Ware/ Dienstleistung muss bei anfallenden Mängeln ebenfalls geprüft und schriftlich geltend gemacht werden. Wir behalten uns auch das Recht auf Nichtannahme eines Auftrages aus zwingenden Gründen vor.

9 Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Es gilt österreichisches Gesetz. Als Gerichtsstand gilt für den Kunden das Bezirksgericht Klagenfurt.